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Liefer- und Versandbedingungen
Perplex – Pizza & Baguette Deutschland GmbH

1. Liefergebiet

Die Lieferung erfolgt ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Lieferungen auf deutsche Inseln oder in sonstige ausgewiesene Ausschlussgebiete können ausgeschlossen werden. Ob eine Belieferung möglich ist, wird im Einzelfall geprüft.


2. Versandart

Die Auslieferung erfolgt durch:

  • eigene Kühlfahrzeuge der Perplex – Pizza & Baguette Deutschland GmbH,

  • beauftragte Logistikpartner,

  • Tiefkühl-Speditionen.

Die Auswahl der Versandart erfolgt nach wirtschaftlichen und logistischen Gesichtspunkten durch den Verkäufer.


3. Lieferzeiten

Die reguläre Lieferzeit beträgt in der Regel 2 bis 4 Werktage nach Vertragsschluss bzw. Zahlungseingang bei Vorkasse.

Angegebene Liefertermine und Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Streiks, Verkehrsbehinderungen, technischer Störungen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse verlängern die Lieferfrist angemessen.


4. Mindestbestellwerte

Nationale Tiefkühl-Speditionslogistik

Der Mindestbestellwert beträgt 250,00 EUR netto je Lieferadresse.

Für Bestellungen unter folgenden Warenwerten können Mindermengenzuschläge berechnet werden:

  • ausschließlich Langnese-Produkte unter 600,00 EUR netto

  • Langnese- und Perplex-Produkte unter 500,00 EUR netto

  • ausschließlich Perplex-Produkte unter 400,00 EUR netto

Die jeweils gültigen Zuschläge werden im Bestellprozess ausgewiesen.

Regionale Logistik

Für ausgewählte Liefergebiete gelten folgende Mindestbestellwerte:

  • ausschließlich Perplex-Produkte: 100,00 EUR netto

  • Langnese-Produkte oder Mischsortimente: 150,00 EUR netto

Bei Unterschreitung wird ein Mindermengenzuschlag von 25,00 EUR netto berechnet.


5. Annahme der Ware

Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Ware zum vereinbarten Lieferzeitpunkt angenommen werden kann.

Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass:

  • eine empfangsberechtigte Person anwesend ist,

  • die Anlieferung möglich ist,

  • Kühl- oder Lagereinrichtungen betriebsbereit sind.


6. Abstellgenehmigung

Erteilt der Kunde eine Abstellgenehmigung oder weist einen bestimmten Ablageort (z. B. Kühlzelle, Kühlraum oder Kühltruhe) zu, gilt die Lieferung mit der Ablage am benannten Ort als ordnungsgemäß erfolgt.

Mit der Ablage geht die Gefahr des Verlustes, der Beschädigung oder einer Qualitätsminderung auf den Kunden über.


7. Nichtannahme und fehlgeschlagene Zustellung

Kann eine Zustellung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht erfolgen, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Kosten.

Hierzu zählen insbesondere:

  • erneute Anlieferungen,

  • Rücktransporte,

  • Lagerkosten,

  • Entsorgungskosten bei nicht mehr verkehrsfähiger Ware.


8. Tiefkühlprodukte und Kühlkette

Der Verkäufer gewährleistet die Einhaltung der Kühlkette bis zur Übergabe der Ware oder bis zur Ablage gemäß einer erteilten Abstellgenehmigung.

Nach Gefahrübergang haftet der Verkäufer nicht für Qualitätsverluste, die durch unsachgemäße Lagerung, Unterbrechung der Kühlkette oder sonstige vom Kunden zu vertretende Umstände entstehen.


9. Reklamationen

Offensichtliche Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich nach Erhalt der Ware mitzuteilen.

Qualitätsmängel oder verdeckte Mängel sind spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.

Zur Bearbeitung einer Reklamation sollen aussagekräftige Fotos beigefügt werden.


Zahlungsbedingungen
Perplex – Pizza & Baguette Deutschland GmbH

1. Allgemeines

Alle Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang beim Verkäufer.


2. Zahlungsarten für Neukunden

Neukunden können grundsätzlich per

  • PayPal

  • Vorkasse

bezahlen.

Der Versand erfolgt bei Vorkasse erst nach vollständigem Zahlungseingang.


3. Erweiterte Zahlungsarten

Nach erfolgreicher Unternehmens- und Bonitätsprüfung können weitere Zahlungsarten freigeschaltet werden.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Rechnungskauf

  • SEPA-Lastschrift

  • Barzahlung bei Anlieferung (nur in ausgewählten Liefergebieten)

Ein Anspruch auf Freischaltung bestimmter Zahlungsarten besteht nicht.


4. Rechnungskauf

Bei Freischaltung des Rechnungskaufs sind Rechnungen innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.

Der Verkäufer behält sich vor, Kreditlimits festzulegen oder Zahlungsarten jederzeit anzupassen.


5. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

Darüber hinaus ist der Verkäufer berechtigt,

  • weitere Lieferungen zurückzuhalten,

  • offene Forderungen sofort fällig zu stellen,

  • zukünftige Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen,

  • angemessene Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen.


6. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt wurden.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Verkäufers.